Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

23.01.2015

Zweite Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG

Insolvenzverwalter fordert Garantieausschüttung zurück

Der Insolvenzverwalter der Zweiten Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG versucht derzeit die garantierten Ausschüttungen von den Anlegern zurückzufordern. Hier liegt uns ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe vor. Mit diesem Antrag versucht der Insolvenzverwalter eine Klage auf Rückzahlung der Garantieausschüttung vorzubereiten. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters handelt es sich bei diesen um sogenannte „unentgeltliche Leistungen“, die im Rahmen von Insolvenzanfechtungen für die Zeit von vier Jahren vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgefordert werden können.

Nach Ansicht von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger erfolgt diese Forderung jedoch zu Unrecht, weshalb bereits dem Prozesskostenhilfeantrag nicht stattgegeben werden sollte. So könnte zum einen bereits der Zeitraum von vier Jahren überschritten sein, innerhalb derer die Insolvenzanfechtung möglich ist. Zum anderen liegt aber wohl bereits keine „unentgeltliche Leistung“ vor, da den Garantieausschüttungen vertragliche Vereinbarungen zu Grunde liegen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft 2013 „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anlegern daher, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um sich hiergegen zu wehren.

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