Aktuelle Informationen zur
CORONA-Krise

* * * Aktuell zur CORONA-Krise * * *

Vorsicht bei Vergleichsvorschlägen der Betriebsschließungsversicherungen:

In aktuellen Bescheiden der Bundesagentur für Arbeit wird betroffenen Unternehmen mitgeteilt, dass die Gewährung von Kurzarbeiterentgelt nicht möglich ist, wenn eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt und diese für die Lohnkosten der beschäftigten Mitarbeiter aufkommt. Unternehmer, die sich mit 10-15% der Versicherungsleistung begnügen, jedoch vertraglich einen Anspruch auf 100% haben, erhalten nicht 10-15% „freiwillig“, sondern verzichten auf den Großteil der vollen Versicherungsleistung. Damit kann die Bundesagentur für Arbeit den vollen 100% BSV-Leistungsanspruch anrechnen – selbst wenn am Ende „freiwillig“ lediglich 10-15% von der Versicherung geleistet wurde.

 

 

26.03.2020

Betriebsschließungen in Gastronomie

Verweigert auch Ihre Betriebsschließungsversicherung die Leistung?

Die Gastronomie leidet derzeit besonders stark an den Auswirkungen der CORONA-Pandemie. Aufgrund der Schließungsverfügung der deutschen Behörden ist es Gastronomen nicht mehr erlaubt, ihren Gastronomiebetrieb in der gewohnten Weise fortzuführen. Zahlreiche Existenzen stehen auf dem Spiel. 

Kanzlei Dr. Greger & Collegen setzt Ihre berechtigten Ansprüche durch! 

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen große Versicherungsgesellschaften. Wir bündeln die Interessen geschädigter Gastronomen und sind dabei bundesweit tätig.  


Weitere Information hierzu erhalten Sie auf unserer Internetseite:

www.vertragsprüfung24.de 

Nutzen Sie die kostenlose Erstprüfung unserer Experten!

 

 

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