Aktuelle Informationen zu
PIM Gold GmbH

* * * Aktuell zur CORONA-Krise * * *

Vorsicht bei Vergleichsvorschlägen der Betriebsschließungsversicherungen:

In aktuellen Bescheiden der Bundesagentur für Arbeit wird betroffenen Unternehmen mitgeteilt, dass die Gewährung von Kurzarbeiterentgelt nicht möglich ist, wenn eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt und diese für die Lohnkosten der beschäftigten Mitarbeiter aufkommt. Unternehmer, die sich mit 10-15% der Versicherungsleistung begnügen, jedoch vertraglich einen Anspruch auf 100% haben, erhalten nicht 10-15% „freiwillig“, sondern verzichten auf den Großteil der vollen Versicherungsleistung. Damit kann die Bundesagentur für Arbeit den vollen 100% BSV-Leistungsanspruch anrechnen – selbst wenn am Ende „freiwillig“ lediglich 10-15% von der Versicherung geleistet wurde.

 

 

06.09.2019

PIM Gold GmbH - Insolvenzverfahren eröffnet.

Jetzt Forderungsanmeldung vornehmen!


* * *  UPDATE 28.02.2020:  PIM Gold Gläubigerversammlung vertagt  * * *

Mit einem derart großen Andrang hatte weder das Insolvenzgericht noch der Insolvenzverwalter gerechnet: Die Menschenmenge, die selbst eine Stunde nach offiziellem Beginn der Gläubigerversammlung noch in den Gemeindesaal wollte, um an der Versammlung der Gläubiger teilnehmen zu können, riss nicht ab. Als in den Saal aus Sicherheitsgründen keinen weiteren Gläubigern Einlass gewährt werden konnte, wurde zur großen Enttäuschung der teilweise weit angereisten Gläubigern verkündet, dass die Versammlung in einen neuen, größeren Veranstaltungsort vertagt werden muss. Die geschädigten Anleger, die sich von dem heutigen Tag erhofft hatten, dass der Insolvenzverwalter Dr. Metoja Licht ins Dunkel bringt, äußerten lautstark ihren Unmut.

Der neue Termin und der neue Veranstaltungsort lautet:

Dienstag, 24. März 2020, 11.00 Uhr
Stadthalle Langen, Südliche Ringstraße 77 in 63225 Langen.

Anleger, die sich von unserer Kanzlei in diesem Versammlungstermin vertreten lassen möchten, können gerne über das Kontaktformular mit uns Verbindung aufnehmen. Alternativ ist eine Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei möglich per E-Mail (PIMGold@remove-this.dr-greger.de) oder über die Internetseite https://www.anlegerrechte24.de/PIM-Gold/.

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 01.12.2019 über das Vermögen der PIM Gold GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 8 IN 402/19). Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja ernannt. Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits zahlreiche Goldanleger im Insolvenzverfahren und prüft auch weitergehende Ansprüche gegen verantwortliche Personen.



Aufgrund der zu erwartenden Teilnehmerzahl wurde der Veranstaltungsort für die Gläubigerversammlung am 28.02.2020 verlegt.

NEU:
Katholische Kirchengemeinde St. Marien
- Mariensaal -
Krafftstraße 21
63065 Offenbach am Main

Einlass ab 8:45 Uhr, Beginn 10:00 Uhr


* * * UPDATE, 02.12.2019:  INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET * * * Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 01.12.2019 über das Vermögen der PIM Gold GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 8 IN 402/19). Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.12.2019 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am 28.02.2020, 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Offenbach am Main, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach am Main, Gebäude K 16.  Betroffene Gläubiger der PIM Gold GmbH können sich unter folgender Adresse www.anlegerrechte24.de/PIM-Gold/bzw. der E-Mailadresse PIMGold@dr-greger.debei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren.  Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen.



UPDATE, 01.10.2019:  Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet 

Mit Beschluss vom 30.09.2019 hat das Amtsgericht Offenbach am Main Herrn Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der PIM Gold GmbH (Az. 8 IN 402/19) und über das Vermögen der Vertriebsgesellschaft „Premium Gold Deutschland GmbH“ (Az. 8 IN 403/19) bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die beiden Unternehmen nun detailliert begutachten, um sich einen genauen Überblick über die Struktur, das Geschäftsmodell und die Vermögenswerte zu verschaffen.  

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen übernimmt die Vertretung geschädigter Anleger im Insolvenzverfahren.



 UPDATE 28.09.2019:  Insolvenzantrag gestellt! 

Wie das Handelsblatt aktuell berichtet, liegen dem Amtsgericht Offenbach bereits seit Anfang vergangener Woche sowohl ein Insolvenzantrag der PIM Gold GmbH als auch ein Insolvenzantrag der Vertriebsgesellschaft Premium Gold Deutschland GmbH (PGD) vor. Von beiden Gesellschaften wurde demzufolge selbst Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzgericht wird voraussichtlich Anfang der kommenden Woche über die beiden Insolvenzanträge entscheiden.

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen übernimmt die Vertretung geschädigter Anleger im Insolvenzverfahren. Betroffene Anleger werden gebeten, sich zeitnah durch kostenlose Registrierung (siehe unten stehendes Formular) zu melden.



Am Mittwoch, den 04.09.2019 wurden in den Geschäftsräumen der PIM Gold GmbH Unterlagen und Vermögenswerte sichergestellt und der geschäftsführende Gesellschafter Mesut P. in Untersuchungshaft genommen. Medienberichten zufolge soll er den Kunden Gold als Sicherheit für ihre Anlagen benannt haben, das bei der PIM Gold GmbH überhaupt nicht vorhanden war. Als Haftgrund wurde Fluchtgefahr genannt. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betruges.

Gerüchten zufolge sollen etwa 1,9 Tonnen Kundengold im Wert von rund 82 Mio. EUR fehlen. Hunderte Anleger könnten betroffen sein. Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden zeigen, ob sich diese Behauptungen bewahrheiten. Die am Mittwoch vollzogenen Maßnahmen sprechen allerdings schon jetzt eine deutliche Sprache. Denn die Anordnung einer Untersuchungshaft ist nur bei einem dringenden Tatverdacht möglich, der vorliegt, wenn aufgrund des gegenwärtig ermittelten Sachverhalts eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt wird.

„Das sind äußerst besorgniserregende Neuigkeiten für Anleger, die in Goldwerte bei der PIM Gold investiert haben“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Doch die Anleger sind nicht schutzlos gestellt. Es gilt jetzt alle Möglichkeiten zur Vermögenssicherung zu prüfen. In Frage kommen z.B. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen haftungsverantwortliche Personen, denen Unregelmäßigkeiten bekannt waren, oder die sofortige Fälligstellung durch die Kündigung von Goldsparplänen“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter. Wichtig ist zudem, die Rechte der Anleger bei neuen Erkenntnissen oder rechtlich relevanten Umständen, wie z.B. einer Insolvenz, einer ständig neuen Bewertung zu unterziehen. "Für den Fall der Insolvenz übernehmen wir die rechtssichere Forderungsanmeldung", so Dr. Greger.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet geschädigten PIM Gold-Anlegern an, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen, um über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben.

Sollten auch Sie in Goldwerte bei der PIM Gold GmbH investiert haben, können Sie sich unter Angabe des Stichwortes „PIM Gold“ auf der Internetseite

https://www.dr-greger.de/kontakt/

bzw. unter der E-Mail-Adresse

PIMGold@remove-this.dr-greger.de

für die Interessensgemeinschaft der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen.

Dr. Greger & Collegen – Standorte

Standort München
Prinzregentenstr. 54
80538 München

089 2370848-0

089 2370848-11

kanzlei-muenchen@remove-this.dr-greger.de

Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg

0941 630996-0

0941 630996-20

kanzlei-regensburg@remove-this.dr-greger.de


Sie benötigen eine Rechtsberatung?

Nutzen Sie unser Formular zur Kontaktaufnahme. 

Zum Kontakt-Formular