Widerrufsjoker bei
Verbraucherdarlehensverträgen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

26.03.2020

Widerrufsjoker bei Verbraucherdarlehensverträgen

Aktuelles EuGH-Urteil mit Signalwirkung - Mehrere Millionen Kreditverträge sind betroffen!

Nutzen Sie jetzt Ihren Widerrufsjoker und sparen Sie bis zu tausende von Euro!

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem aktuellen Urteil vom 26.03.2020 entschieden, dass bestimmte Widerrufsinformationen, die in zahlreichen Verbraucherdarlehensverträgen enthalten sind, mit europäischem Recht unvereinbar sind. Kreditnehmer sind in diesen Fällen von ihrer Bank damit nicht wirksam über das ihnen zustehende Widerrufsrecht informiert worden, so dass ein Widerruf des Vertrags noch heute möglich ist.

Mehrere Millionen Kreditverträge betroffen

Betroffen sein können alle Verbraucherkreditverträge, insbesondere Autokredit- und Leasingverträge sowie Immobiliendarlehensverträge für private Haushalte, die seit Juni 2010 abgeschlossen worden sind.  „In Autokreditverträgen sind teilweise noch heute die vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Formulierungen wiederzufinden“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Bei Baukrediten wurde die beanstandete Formulierung in der Regel bis März 2016 verwendet.“

Nutzen Sie Ihren Widerrufsjoker, das Einsparpotenzial ist enorm!

Rechtsanwalt Dr. Greger rät betroffenen Kreditnehmern, die Möglichkeit zum Widerruf unbedingt von Experten überprüfen zu lassen. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase könnte ein Widerruf und eine anschließende Umfinanzierung zu günstigeren Konditionen mehrere tausend Euro wert sein. Unsere Fachanwaltskanzlei, die bereits zahlreiche Darlehensnehmer bei dem Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen erfolgreich vertreten hat, überprüft auch Ihren Vertrag auf in Betracht kommende Widerrufsmöglichkeiten und unterstützt Sie bei der kurzfristigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Eine schnelle Kontaktaufnahme mit unseren Fachanwälten ist über die folgende E-Mail-Adresse möglich:

WIDERRUFSJOKER@remove-this.dr-greger.de

Lassen Sie uns per E-Mail Ihren Verbraucherdarlehensvertrag zukommen und Sie erhalten zeitnah unsere Ersteinschätzung.


Weitere Informationen zum Thema "Vorfälligkeitsentschädigung" finden Sie unter  https://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.


Dr. Greger & Collegen – Standorte

Standort München
Prinzregentenstr. 54
80538 München

089 2370848-0

089 2370848-11

kanzlei-muenchen@remove-this.dr-greger.de

Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg

0941 630996-0

0941 630996-20

kanzlei-regensburg@remove-this.dr-greger.de


Sie benötigen eine Rechtsberatung?

Nutzen Sie unser Formular zur Kontaktaufnahme. 

Zum Kontakt-Formular